AGB
1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
3. Preise
Es gelten nur die vereinbarten Preise. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese einseitig zu seinen Gunsten zu korrigieren. Der Kunde akzeptiert unsere wettbewerbsfähigen Listenpreise.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug in bar fällig.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch
künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Eine Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; das gilt
nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Für Geschäfte mit gewerblichen Abnehmern und Vollkaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:
Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zu weiterer Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber
seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredlungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einzugsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens 2 Wochen in Verzug
ist. In diesem Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Für
Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden
unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der
unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr auf die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, und zwar für neue, wie für runderneuerte PKW-Reifen, Bei Geschäften mit
Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist 6 Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung (Eingang
beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung.
Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.
Es sind außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schäden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel darauf zurückzuführen sind, daß
- die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
- die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden sind,
- bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
- Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
- Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
- Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert waren,
- Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden sind,
- bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
- Reifen vor Montage vom Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
- natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
7. Beanstandungen
Beanstandungen müssen unverzüglich (ggf. unter Beifügung einer Bestätigung des betroffenen Transportunternehmens) vorgebracht werden.
8. Lieferung von Karkassen und Gebrauchtreifen
Für Karkassen und Gebrauchtreifen gilt eine Mängelrügepflicht von maximal 4 Wochen nach Lieferdatum. Bereits bearbeitete Karkassen werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen.
9. Haftung
Wir haften für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung: Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
AGB
1. Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
3. Preise
Es gelten nur die vereinbarten Preise. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese einseitig zu seinen Gunsten zu korrigieren. Der Kunde akzeptiert unsere wettbewerbsfähigen Listenpreise.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug in bar fällig.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch
künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Eine Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag; das gilt
nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Für Geschäfte mit gewerblichen Abnehmern und Vollkaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:
Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zu weiterer Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber
seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredlungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einzugsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens 2 Wochen in Verzug
ist. In diesem Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Für
Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen; wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden
unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der
unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr auf die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, und zwar für neue, wie für runderneuerte PKW-Reifen, Bei Geschäften mit
Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist 6 Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung (Eingang
beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung.
Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.
Es sind außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schäden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel darauf zurückzuführen sind, daß
- die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
- die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden sind,
- bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
- Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
- Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
- Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert waren,
- Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden sind,
- bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
- Reifen vor Montage vom Kunden oder durch einen von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
- natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
7. Beanstandungen
Beanstandungen müssen unverzüglich (ggf. unter Beifügung einer Bestätigung des betroffenen Transportunternehmens) vorgebracht werden.
8. Lieferung von Karkassen und Gebrauchtreifen
Für Karkassen und Gebrauchtreifen gilt eine Mängelrügepflicht von maximal 4 Wochen nach Lieferdatum. Bereits bearbeitete Karkassen werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen.
9. Haftung
Wir haften für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung: Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10. Bei Abholung/Verladung von PKW-Altreifen wird vom Kunden ein Verlader bereitgestellt für die Zeitdauer der Verladung.
Mit Auftragsvergabe/Anmeldung der Abholung wird dieser Punkt der AGB akzeptiert.